Schnelle Anklage – Ladendieb erwartet beschleunigtes Verfahren

POL-NE: Schnelle Anklage - Ladendieb erwartet beschleunigtes Verfahren
Beim Verdächtigen klickten die Handschellen. (Symbolbild: Polizei). Ihn erwartet jetzt ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren.

Neuss (ots) - Am Donnerstagnachmittag (11.01.) nahm die Polizei einen Ladendieb vorläufig fest. Mitarbeiter einer Filiale eines Textilhandelsunternehmen an der Breslauer Straße hatten gegen 17:45 Uhr den Tatverdächtigen beim Diebstahl diverser Kleidungsstücke erwischt. Den Festgenommenen erwartet jetzt ein beschleunigtes Verfahren. Da der wegen gleichgelagerter Delikte polizeibekannte 23-Jährige ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, veranlassten Polizei und Staatsanwaltschaft das sogenannte beschleunigte Verfahren. Der Mann wird am Freitagnachmittag (12.01.) einem Richter des Amtsgerichtes Neuss vorgeführt. Er räumte mittlerweile den Diebstahl ein.

Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.

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