Zwischenbilanz zu Geschwindigkeits- und Beleuchtungskontrollen

Nordwestmecklenburg (ots) - Seit Beginn des neuen Jahres widmeten sich die Polizeibeamten der Inspektion Wismar dem Thema Geschwindigkeitseinhaltung und Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen. Zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedensten Ort im Landkreis Nordwestemecklenburg kontrollierten die Beamten engagiert Kraftfahrzeuge und Radfahrer. Insbesondere auf Schulwegen wurden hierbei immer wieder Verstöße in Bezug auf die vorgeschriebene Beleuchtung festgestellt. Viele Schülerinnen und Schüler begaben sich in den vergangenen Tagen nicht nur mit ausgeschaltetem Licht, sondern zum Teil auch mit defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung auf den Weg zum Unterricht. Die Polizeibeamten führten mit den Minderjährigen und Jugendlichen intensive Gespräche zur Verdeutlichung der Gefahr, welcher sie sich aussetzten. In Fällen defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung werden darüber hinaus auch entsprechende Hinweiszettel an die Eltern oder Erziehungsberechtigten gefertigt, um auch an deren Verantwortungsbewusstsein zu appellieren. Bezüglich der Beleuchtung stellten die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf vergangenen Mittwoch mit aufkommendem Nebel besonders auf der BAB 20 viele Kraftfahrer fest, die trotz dieser Sichtbehinderung kein Abblendlicht eingeschaltet und sich auf das Tagfahrlicht verlassen hatten. Dies hatte zur Folge, dass die Autos von hinten unbeleuchtet waren und daher erst deutlich später von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden konnten, als mit eingeschaltetem Rücklicht. Die Straßenverkehrsordnung sieht darüber hinaus bei auftretender Sichtbehinderung zum Beispiel durch Nebel eindeutig vor, dass mit Abblendlicht zu fahren ist. Ebenso auffällig war, dass immer wieder Fahrzeugführer auf der Autobahn die Nebelschlussleuchte einschalteten, obwohl diese ausschließlich bei einer Sichtweite unter 50 Metern zu nutzen ist und die Geschwindigkeit dementsprechend nicht mehr als 50 km/h betragen darf.

Insgesamt sind seit Neujahr 46 Verwarngeld und vier Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften eingeleitet worden. 158 Fahrzeugführer müssen mit einem Verwarngeld rechnen, 28 weitere sogar mit einem Bußgeld, da sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten haben.

Das Polizeihauptrevier Wismar kontrollierte beispielsweise am 8. Januar von 8:00 bis 12:30 Uhr im Bereich der BAB 14/B 104 die Einhaltung der erlaubten 70 km/h. Von 117 Fahrzeugen waren elf zu schnell. Die höchste Geschwindigkeit lag am Vormittag bei 98 km/h. Am vergangenen Wochenende überprüften sie 69 Fahrzeuge in Dalliendorf auf der B 208. Fünf Fahrer fuhren schneller als die erlaubten 80 km/h. 108 km/h zeigte das Tacho des schnellsten Fahrers an. Innerorts von Wismar laserten die Beamten zum Beispiel im 30er-Bereich in der Rudolf-Breitscheid-Straße, Wismar Wendorf, sowie in der Bauhofstraße. Hier blieb es bei Verstößen im Verwarngeldbereich.

Noch bis Ende des Monats widmen sich die Polizisten der vier Polizeireviere im Landkreis Nordwestmecklenburg speziell den Themen Geschwindigkeit und Beleuchtungseinrichtungen, sodass auch in den kommenden Tagen mit verstärkten Kontrollen hinsichtlich dieser Thematiken zu rechnen ist.

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