Kiel (ots) - Zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei innerhalb von einer Stunde vollstreckt.
Eine routinemäßig durchgeführte Personenkontrolle der Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof, endete am Montagabend, 16.01.2018 gegen 20:40 Uhr, für einen 21-jährigen Deutschen hinter Gittern. Bei der Kontrolle des Mannes stellte sich heraus, dass er per Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er war wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Zahlung einer Summe von 200,- Euro verurteilt worden, hatte jedoch nicht gezahlt. Nun eröffneten ihm die Beamten zwei Möglichkeiten - zahlen oder 20 Nächte hinter "schwedischen Gardinen". Der junge Mann zuckte mit den Achseln, verwies auf seine leeren Taschen, hatte aber noch eine Bitte. Die Bundespolizisten mögen seine Mutter darüber informieren, dass er die kommenden 20 Tage nicht zum Essen erscheint. So geschah es, dann ging die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug in die Justizvollzugsanstalt.
Ebenfalls per Haftbefehl ausgeschrieben, war ein 46-jähriger srilankanischer Staatsangehöriger. Der Mann wurde bei der Einreisekontrolle gegen 21.20 Uhr im Fährhafen Puttgarden durch Bundespolizisten überprüft, er war wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einiger Zeit war dann die Geldstrafe in einen Vollstreckungshaftbefehl umgewandelt worden. Nun, anlässlich der Kontrolle, war "Zahltag". Die Beamten nahmen ihn mit zur Dienststelle, forderten den Haftbefehl an und eröffneten ihm diesen. Anders als im vorherigen Fall zückte der Mann seinen Geldbeutel und beglich die knapp 900,- Euro direkt vor Ort. So konnte er der Freiheitsstrafe entgehen und seine Fahrt fortsetzen nachdem die Beamten die Löschung der Ausschreibung veranlasst hatten .
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