Erhebliche Verstöße eines Lkw Fahrers: Ruhezeiten sind ein Fremdwort

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0093

Bei einer Kontrolle am 11.1. stellten Polizeibeamte der Autobahnpolizeiwache Arnsberg erhebliche Verstöße eines polnischen Lkw Fahrers fest und unterbanden die Weiterfahrt.

Der Grund, warum wir erst heute und trotzdem darüber berichten, liegt auf der Hand: Erschreckenderweise handelt sich hierbei nicht um einen Einzelfall!

In den Nachmittagsstunden, gegen 15:40 Uhr entschlossen sich die Polizeibeamten, den Lkw Fahrer und sein Fahrzeug zu überprüfen. Grund hierfür die Frage, ob die Ladungssicherung entsprechend der Vorschriften eingehalten wurde. Darüber hinaus: sollte es sich um eine gewerbliche Fahrt handeln müssten die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

Also hielten sie das Fahrzeug an der A 44, am Autohof Soest an der Anschlussstelle Soest -Ost an. Der 38-jährige Pole händigte den Polizeibeamten die Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweise für den Lkw und den Anhänger aus. Unter Zuhilfenahme eines polnisch sprechenden Polizeibeamten stellten die Beamten eine einwandfreie Kommunikation sicher.

Für die Ladung des Lkw, zwei Autos - eins von ihnen unfallbeschädigt, händigte er ebenfalls Fahrzeugpapiere aus. Kaufnachweise - Fehlanzeige. Somit auch keine geklärten Eigentumsverhältnisse...

Bei einer Nachschau im Führerhaus stellten die Polizeibeamten dann ein abgeklebtes und mit einer Kaffeetasse zugestelltes EG Kontrollgerät fest. Die Fahrerkarte des Fahrers fanden die Beamten unter der Sonnenblende - und nicht wie vorgesehen - im Kontrollgerät auf. Somit lag der Verdacht des Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht vor. Eine Auswertung ergab dann erhebliche Verstöße: 25 Stunden Lenkzeit ohne ausreichende Unterbrechung, Ruhezeiten von max. 8 Stunden, mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen von 18 bis zu 20 km/h...

Die Vorgehensweise entspricht einem gängigen Muster: Auswärtige Auftraggeber lassen Kleinunternehmer mit Lkw Gespannen nach Deutschland fahren um hier über das Internet gekaufte Fahrzeuge abholen zu lassen. Die gewerbliche fahrt wird als private ausgegeben, um die Richtlinien des Fahrpersonalrechts (Lenk- und Ruhezeiten) auszuhebeln. Unter anderem auch, weil in vielen der Fahrzeuge keine Kontrollgeräte eingebaut sind. Die einstudierte "Legende" für die Geschichte des privaten Transports soll bei Kontrollen vor einer Einstufung als gewerblicher Transport schützen. Die Kaufpapiere der geladenen Fahrzeuge wird deshalb auch nicht mitgeführt, sondern oftmals per Post verschickt, um sie nicht bei einer Kontrolle vorlegen zu müssen. So ist dann auch der Käufer (mutmaßlich Weiterverkäufer im Ausgangsland) auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Intensive Ermittlungen versetzen jedoch die Polizeibeamten in die Lage, den Kauf so zu rekonstruieren, dass sie - wie in diesem Fall auch - eine gewerbliche Nutzungsfahrt unterstellen konnten.

Die Ermittlungen gegen den Fahrer und den Auftraggeber dauern an. Die Beamten ordneten eine Sicherheitsleistung von 900,- Euro an. Wenn man diese zum Kaufpreis hinzurechnet, sind die gekauften Autos doch teurer als gedacht und die eingerechneten Ersparnisse beim Kauf und Transport deutlich geschrumpft.

Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine 11-stündige Ruhezeit wurde angeordnet.

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