Bochum (ots) - Was einem Polizisten aus Bochum (48) am Wochenende auf einem Flohmarkt widerfuhr, war ein Schock - im wahrsten Sinne des Wortes. Einen Standbetreiber erwartet aufgrund des Vorfalls jetzt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Eigentlich wollte der 48-Jährige, der am Samstagmittag, 13. Januar, privat auf dem Flohmarkt an der Ruhr-Universität in Bochum unterwegs war, nur ein bisschen stöbern. Doch daraus wurde nichts. Denn als er an einem Stand eine Taschenlampe ausprobierte, bekam er unvermittelt einen heftigen elektrischen Schlag und schrie vor Schreck auf. Er wurde leicht verletzt.
Es handelte sich nicht, wie erst vermutet, um einen technischen Defekt. Stattdessen entpuppte sich die Leuchte als getarnter Elektroschocker.
Darauf angesprochen, reagierte der Standbetreiber, ein 62-Jähriger aus Castrop-Rauxel, aufbrausend. Der 48-Jährige wies den Händler darauf hin, dass er Polizeioberkommissar ist. Doch erst, als weitere Polizeibeamte hinzugezogen wurden, beruhigte sich der Mann.
Den 62-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Elektroschocker sind in Deutschland generell verboten, sofern sie nicht über das Prüfzeichen der PTB (Physikalisch Technischen Bundesanstalt) verfügen. Von den Geräten geht in vielen Fällen eine Gesundheitsgefahr aus (auch für den Besitzer). Die Polizei rät generell davon ab, sich zu bewaffnen, weil das für den Benutzer allenfalls eine Scheinsicherheit bedeutet.
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