Münster (ots) - Am Nachmittag des 17.01.2018 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster einen 30 jährigen Mann aus Münster. Auf Nachfrage nach verbotenen Gegenständen händigte er freiwillig eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aus, die umgehend sichergestellt wurden.
Die polizeiliche Überprüfung ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Münster aufgrund der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Fahndung ausgeschrieben war.
Der 30 Jährige wurde daraufhin festgenommen und der Wache zugeführt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann der Justizwachtmeisterei am Amtsgericht Münster übergeben. Von dort wurde er im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt.
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