Ulm (ots) - Der Unfall war am 7. Dezember gegen 8 Uhr. Wie die Polizei am Folgetag in einer Pressemitteilung berichtete, hatte die Frau an einer Fußgängerampel auf grün gewartet. Als sie dann bei grün die Fahrbahn betrat, wurde sie von einem Auto erfasst und zu Boden geschleudert. Der Autofahrer hatte die rote Ampel missachtet. Er ließ die Frau auf der Straße liegen und fuhr davon. An seinem Auto war die Windschutzscheibe durch den Aufprall zu Bruch gegangen. Die Fahndung und ein Zeugenaufruf blieben ohne Erfolg. Der kam jetzt nach aufwändigen Ermittlungen der Verkehrspolizei Laupheim. Die Unfallspezialisten kamen einem 51-Jährigen aus Ulm auf die Spur. Gegen den Mann erhärtete sich der Verdacht. An seinem Fahrzeug wurden einschlägige Spuren gesichert. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an Vernunft und Zivilcourage: Wegfahren lohnt sich nicht, Wegschauen hilft nicht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert neben seinem Führerschein auch den Versicherungsschutz. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Wer eine Verkehrsunfallflucht beobachtet, sollte dringend die Polizei verständigen und sich als Zeuge melden.
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