Flucht vor der Polizei – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes
19.01.2018, PP Oberbayern Nord
Flucht vor der Polizei - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes
LANDSBERG; Die Flucht eines 25-jährigen Autofahrers vor der Polizei endete letztlich in Untersuchungshaft. Vermutlich unter Drogeneinfluss, ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs wollte der Beschuldigte einer Kontrolle der Polizei entgehen und wurde doch festgenommen.
Gestern gegen 20:30 Uhr fiel einer Polizeistreife ein VW Golf auf dem Landsberger Hauptplatz auf, dessen Saisonkennzeichen teilweise mit Klebeband abgedeckt waren. Zudem waren die Kennzeichen für einen Mercedes ausgegeben und als gestohlen gemeldet. Auf Anhaltesignale reagierte der Fahrer nicht, beschleunigte stattdessen seinen Wagen und versuchte durch waghalsige und verkehrsgefährdende Manöver der bevorstehenden Kontrolle zu entgehen. Es entwickelte sich eine Verfolgungsfahrt quer durch die Landsberger Innenstadt mit teilweise gefahrenen Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h.
Über Funk informierte Kollegen stellten sich deutlich sichtbar auf die Fahrbahn und gaben mit Taschenlampen eindeutige Zeichen zum Anhalten. Anstatt diesen Folge zu leisten, gab der Fahrer Gas und fuhr direkt auf die uniformierten Beamten zu. Diese konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Auf der weiteren Flucht des Fahrzeuglenkers - unter anderem durch eine geschlossene Parkplatzschranke - verunfallte der Golf. Der dabei unverletzt gebliebene Fahrer - ein 25-jähriger Altenpfleger – setzte nun seine Flucht zu Fuß fort.
Widerstand bei Festnahme
Schließlich konnte er von Polizeibeamten zu Boden gebracht und nach einigem Widerstand festgenommen werden. Ersten Erkenntnissen zufolge stand der Mann bei seiner Tat unter Drogeneinfluss.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Augsburg führt nun die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil der Polizeibeamten. Zudem erwarten den Fahrer weitere Strafanzeigen, da er keinen Führerschein besitzt, das Fahrzeug nicht zugelassen war und die Kennzeichen zwei Wochen vorher in einer Weilheimer Tiefgarage entwendet worden waren.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erließ der Ermittlungsrichter beim AG Augsburg inzwischen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes eines versuchten Tötungsdeliktes, Straßenverkehrsgefährdung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung.