Marburg-Biedenkopf (ots) - Landkreis
Eine gutgläubige Frau ging gemeinen Betrügern auf den Leim und verlor ihre Ersparnisse. Die Frau aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf bezahlte einen angeblichen Gewinn sehr teuer mit einer hohen fünfstelligen Summe ihrer Ersparnisse.
Der Fall ist besonders gemein, weil die Täter hier den Umstand ausnutzten, dass ihr Opfer kurz zuvor ihren Mann verloren hat. Erstmals im Juli rief ein angeblicher Dominik West von der "Schufa-Holding" an. Der Ehemann habe bei einem internationalen Gewinnspiel 94.000 Euro gewonnen, die man ihm nun gerne zukommen lassen würde. Als die Frau den Anrufer darüber informierte, dass der Ehemann kürzlich verstorben sei, endete das Gespräch letztlich damit, dass es kein Problem sei diesen Gewinn umzuschreiben. Nach dieser "Vorarbeit" kam der Täter dann zur Sache. Er verwies auf das zum Umschreiben notwendige Einschalten eines Notars und die bei der Gewinnsumme damit einhergehenden Kosten in Höhe von 3050 Euro, die leider im Voraus fällig wären. Leider ging die Frau dem rhetorisch geschulten, einfühlsamen und extrem glaubwürdigen Betrüger auf den Leim und überwies diesen Betrag per Western Union ins Ausland. In der Folgezeit traten dann immer wieder andere - natürlich kostenpflichtige - Probleme auf. Der Anrufer schaffte es, sein Opfer immer wieder zu überzeugen und zur Geldüberweisung zu bringen. Letztendlich floss eine insgesamt höhere fünfstellige Summe jeweils per Western Union Überweisung auf verschiedene Konten in Kirgisien und die Russische Föderation.
Betrüger am Telefon, egal für wen sie sich letztlich ausgeben, erzählen immer ganz viele unterschiedliche Geschichten. Am Ende aller Geschichten geht es aber ums Geld - und spätestens da heißt es: Vorsicht! Niemals Geld abholen und/oder fremden Menschen übergeben und niemals Geld auf mir unbekannte Empfänger mit ausländischen Konten transferieren.
Aus diesem gegebenen Anlass weist die Polizei auch nochmal auf eine Presseinformation des Hessischen Landeskriminalamtes vom 15. Januar hin, in der es darum geht, dass Western Union Kunden entschädigt, die als Opfer von Betrugsdelikten Zahlungen via Western Union geleistet haben. Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum von 01.01.2004 - 19.01.2017 begangen wurden. Die Ansprüche können bis 12.02.2018 geltend gemacht werden.
Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden Sie unter www.westernunionremission.com Die Pressemitteilung der US-Behörden finden Sie unter https://www.justice.gov/opa/pr/western-union-admits-anti-money-laundering-and-costumer-fraud-violations-forfeits-586-million
Die Pressemeldung des Hessischen Landeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/3840117
Martin Ahlich
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