Hamburg (ots) - Er ist schwarz und sieht aus wie eine kleine Taschenlampe. Bei genauerem Hinsehen ist aber der getarnte Elektroschocker gut erkennbar.
Luftsicherheitsassistenten am Flughafen Hamburg stellten am Samstagabend bei der Handgepäckkontrolle einen sogenannten Elektroschocker fest. Eine 37-jährige russische Staatangehörige führte dieses getarnte Gerät mit sich.
Bei genauerer Betrachtung stellten die Luftsicherheitsassistenten fest, dass es sich um eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgerät handelte. In einem Ring um die Lampe befinden sich bei dem sichergestellten Gerät zwei Elektroden, über die Stromstöße abgegeben werden können.
Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs als "getarnte Waffen" verkleidet sind, sind laut Waffengesetz verboten.
Hinzugerufene Bundespolizisten bestätigten den Verdacht und stellten den Elektroschocker sicher. Die 37-jährige Besitzerin erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste die Frau eine Sicherheitsleistung von 200,00 Euro zahlen, bevor sie ihren Flug antreten konnte.
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