BPOLI BHL: Festnahme aufgrund Haftbefehls

Breitenau (ots) - Am 22. Januar 2018 führten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen VW Passat mit schwedischer Zulassung zur grenzpolizeilichen Kontrolle zu. Der Fahrer (44 Jahre) serbischer Staatsangehöriger, konnte sich ausweisen und wollte weiter nach Schweden reisen. Eine intensive Überprüfung im Fahndungssystem führte letztendlich zum polizeilichen Erfolg.

Der Serbe wurde im Jahr 2012 wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe durch das Landgericht Duisburg verurteilt. Die Person hatte nach dem Urteil noch eine Restfreiheitsstrafe von 481 Tagen aus ursprünglich drei Jahren zu verbüßen.

Der Serbe wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.

Eine Stunde später geriet ein Mercedes mit französischer Zulassung und dessen Insassen in den Fokus der Einsatzkräfte vom Bundespolizeirevier Breitenau. Im Fahrzeug befanden sich drei Personen. Bei den Überprüfungen der Reisedokumente der Insassen aus Georgien, Bulgarien und Armenien zogen die Einsatzkräfte all ihre polizeilichen Erfahrungen hinzu. Der "Bulgare" hatte offensichtlich mit solch einer polizeilichen Arbeit nicht gerechnet. Der vorgelegte Reisepass wurde als Totalfälschung erkannt und beschlagnahmt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass der "Bulgare" georgischer Staatsangehöriger ist.

Der Fahrer, armenischer Staatsangehöriger, wurde wegen des Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise des Georgiers beanzeigt. Nach der erfolgter Anzeigenerstattung wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erfolgte die Zurückschiebung des Georgiers (28 Jahre) nach Tschechien.

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