Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0152
Gemeinsame Presseerklärung der Dortmunder Staatsanwaltschaft und der Polizei Dortmund
Wie bereits mit den Pressemeldungen lfd. Nr. 0141, 0142, 0144 und 0149 berichtet, ermittelt die Dortmunder Polizei nach einem Tötungsdelikt in einer Schule an der Dammwiese in Lünen.
Der 15-jährige Tatverdächtige, der sich anwaltlich vertreten lässt, wurde heute Mittag (24.1.) der Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ antragsgemäß einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes und ordnete die Vollstreckung der U-Haft in einer Haftanstalt an.
Wie bereits mit gestriger Pressemeldung bekannt gegeben wurde (vgl. PM lfd. Nr. 0149), verfügt der 15-Jährige nur über geringe polizeiliche Erkenntnisse. Bei diesen geringen polizeilichen Erkenntnissen handelt es sich um einen Fall der Sachbeschädigung.
Die Ermittlungen dauern an.
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