Nr. 0228
Aufgrund aktueller Anfragen verschiedener Medien laufen derzeit
in der Polizei Berlin intensive weitere Prüfungen zur Thematik
„Überlastungsanzeigen“, die bis auf weiteres
andauern.
Bislang (Stand: 26. Januar 2018) sind aus dem Bereich
Islamismus-Bekämpfung (LKA 54) für
den Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum 31. Januar 2017 neben der
bereits bekannten Meldung aus dem LKA
541 vom 12. Oktober 2015 zwei weitere Überlastungsanzeigen aus
einem anderen Kommissariat des LKA 54
festgestellt worden, die mit dem Datum vom 28. Januar 2015
beziehungsweise 28. Januar 2016 versehen sind.
Da es derzeit keine verbindliche Definition und keinen
einheitlichen Umgang mit so genannten Überlastungsanzeigen
gibt, kann keine valide Aussage getroffen werden, in welchen
Dienstbereichen und in welchem Umfang von diesem Instrument in
der Vergangenheit Gebrauch gemacht worden ist.
Bekannt ist, dass auch andere Dienststellen in der Polizei
Berlin außerhalb des Polizeilichen Staatsschutzes
Überlastungsanzeigen in vergleichbarer Form formuliert
haben.
Es ist originäre Aufgabe der verantwortlichen Führungskräfte
einer Behörde, Überlastungen zu erkennen und darauf zu
reagieren. Der Umgang mit erkannter Überlastung erfordert
differenzierte Prüfungen und beinhaltet unterschiedliche
Lösungsansätze, die hier beispielhaft genannt werden:
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden im Hinblick auf den islamistischen Terrorismus im LKA Berlin konkrete personelle Entscheidungen getroffen und umgesetzt, um der gewachsenen Bedeutung des Phänomens zu begegnen und um für die enorm gestiegenen Anforderungen gewappnet zu sein. 2015 erfolgte im LKA Berlin die Priorisierung des Phänomens „Terrorismus“ vor dem Hintergrund der Anschläge in Westeuropa (Paris u.a.), nachdem das LKA 5 bereits zuvor als Folge der Erkenntnisse aus der Mordserie des NSU personell verstärkt worden war. Stellenzuweisungen für das zuständige Dezernat 54 wurden in diesem Zusammenhang beschlossen, um ein zusätzliches Islamismus-Kommissariat gründen zu können. Bereits 2015 war ein Personalgewinnungsverfahren (20 Mitarbeitende für das LKA 5) durchgeführt worden, in dessen Ergebnis sieben Dienstkräfte für das LKA 54 gewonnen werden konnten.
Angesichts der aktuellen Situation wird in der Führungsbesprechung der Behördenleitung die Thematik „Überlastungsanzeigen“ mit höchster Priorität am 30. Januar 2018 mit den Führungskräften der Leitungsebene der Ämter und Direktionen der Polizei Berlin thematisiert, um alle relevanten Aspekte zum Verfahren und zum Umgang mit derartigen Meldungen zu erörtern.