Heek (ots) - "Ungünstig" verlief eine Verkehrskontrolle für einen 40-jährigen Beifahrer eines unter Drogen stehenden 48-jährigen Autofahrers in der Nacht auf Freitag (26.01.2018). Gegen 03:00 Uhr stoppten Beamte den Pkw des 48-Jährigen aus Gronau im Bereich der Straße Markt. Weil sich bei dem Fahrer Hinweise auf den Konsum von Drogen ergaben, wurde ihm ein freiwilliger Drogenvortest angeboten. Dieser ergab, dass der Mann unter dem Einfluss von Kokain unterwegs war.
Eine Überprüfung des Beifahrers aus Gronau ergab, dass gegen diesen ein Haftbefehl über 132 Tage Restfreiheitsstrafe der Staatsanwaltschaft Münster wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.
Beide Männer wurden zur Polizeiwache nach Ahaus transportiert. Dem 48-Jährigen wurde hier zur Feststellung der genauen Drogenkonzentration im Körper einer Blutprobe durch einen Arzt entnommen, während der 40-Jährige festgenommen wurde.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er muss nun im für ihn günstigsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich, wenn man das zweite Mal mit Drogen im Verkehr in Erscheinung tritt.
Bei Führerscheininhabern kann zudem die Kraftfahreignung bei Drogenkonsumenten durch die Führerscheinstelle überprüft werden. Sofern der Drogenkonsum zu Ausfallerscheinungen führt, könnte sogar eine Straftat (mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) vorliegen, die IMMER eine längere Fahrerlaubnisentziehung zur Folge hätte. Das sind nur die Folgen, wenn nichts passiert. Drogen im Straßenverkehr führen immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft rücksichtloser Drogenkonsumenten büßen müssen.
Sie haben die Wahl: Drogen und seine negativen Folgen oder Führerschein und sichere Mobilität. Beides geht nicht!
Florian Wozny, PK
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