Konstanz (ots) - Landkreis Konstanz
Falscher Polizeibeamter
Um einen fünfstelligen Betrag wurde eine Seniorin betrogen, die in der vergangenen Woche von einem angeblichen Polizeikommissar Schulz angerufen wurde und dabei die Nummer 110 auf ihrem Display sichtbar war. Ihr wurde dabei erklärt, dass gegen eine Einbrecherbande ermittelt werde und möglicherweise auch ein Einbruch bei der Frau bevorstehe. Nachdem die mit der Situation überforderte Frau zu ihren Vermögensverhältnissen ausgefragt wurde, gelang es dem Anrufer, die Seniorin zum Abheben einer größeren Geldsumme zu bewegen. Dabei wurde ihr aufgelegt, insbesondere die Bankmitarbeiter davon nicht in Kenntnis zu setzten, da es sich bei diesen Personen ebenfalls um Tatverdächtige der Ermittlungen handle. Nach entsprechender Vorankündigung erschien ein angeblicher Mitarbeiter des Anrufers an der Wohnung der Frau und nahm das Bargeld mit dem Vorwand in Empfang, es für eine Spurensicherung mitnehmen zu müssen. Im gesamten Landkreis gab es in den vergangenen Tagen gleichgelagerte Anrufe, ohne dass es dabei zu einem Schaden gekommen ist. Die Polizei rät in diesen oder ähnlichen Fällen, auch wenn Sie auf der Straße persönlich von angeblichen Polizeibeamten nach Ihren Vermögensverhältnissen gefragt oder gar zur Herausgabe von Geld aufgefordert werden sollten, eindringlich:
- Geben Sie Personen, die Sie nicht kennen, keine Auskünfte über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
- Nehmen Sie bei entsprechender Aufforderung keine Veränderungen an Ihrem PC vor oder laden Programme herunter; es handelt sich in der Regel um Schadsoftware, bei denen die Täter Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
- Polizeibeamte erfragen am Telefon oder anlassunabhängig auf offener Straße keine Kontodaten oder verlangen Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse.
- Es gibt technische Möglichkeiten, tatsächlich existierende Behördennummern vorzutäuschen. Seien Sie deshalb misstrauisch und rufen Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
- Übergeben Sie niemals Bargeld an unbekannte Personen, auch nicht an angebliche Polizeibeamte.
- Vornamen im Telefonbuch können Rückschlüsse auf Ihr Alter zulassen. Daher prüfen Sie, ob Sie diese Namen oder Ihren Eintrag im Telefonbuch benötigen.
Weitere Hinweise und Tipps finden Sie im beigefügten Faltblatt oder unter: http://www.polizei-beratung.de
Schmidt
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
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