Münster, Greven (ots) - Am frühen Montagmorgen (29.01.2018) gegen 02:10 Uhr kam es in einem Ladenlokal des Hauptbahnhofs Münster zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem 41-Jährigen aus Greven und dem Verkaufspersonal. Die hinzugerufenen Bundespolizisten stellten daraufhin die Personalien der Beteiligten fest.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des 41-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen den Mann seitens des Amtsgerichts Münster ein Sicherungshaftbefehl besteht.
Wegen gefährlicher Körperverletzung war der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist wurde für einen Zeitraum von 2 Jahren festgesetzt. Da der 41-Jährige, der zurzeit ohne festen Wohnsitz ist, gegen die Bewährungsauflagen verstieß, wurde die Bewährung widerrufen.
Die Bundespolizisten nahmen daraufhin den Mann fest und führten ihn der Wachtmeisterei am Amtsgericht zu. Von hier aus wird er dem Haftrichter vorgeführt.
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