Bundespolizeidirektion München: 19-Jährige wegen Schleusungsverdachts festgenommen – Bundespolizei bringt mutmaßliche Schleuser ins Gefängnis

Die Rosenheimer Bundespolizei ermittelt gegen eine Schweizerin und einen Iraker wegen Einschleusens von Ausländern. Beide befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Kiefersfelden / Rosenheim (ots) - Über das Wochenende (27./28. Januar) verteilt hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der A93 sieben Urkundenfälschungen aufgedeckt. In einem Fall wurde aber nicht nur ein gefälschtes Dokument festgestellt, sondern es ergab sich auch der Verdacht des Einschleusens von Ausländern. Ein Iraker und eine Schweizerin werden beschuldigt, zwei irakische Staatsangehörige eingeschleust zu haben. Die beiden mutmaßlichen Schleuser wurden inzwischen ins Gefängnis eingeliefert.

Bei der Überprüfung von vier Insassen eines in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs konnte sich lediglich die schweizerische Beifahrerin, die auch die Halterin des Wagens ist, ordnungsgemäß ausweisen. Am Steuer saß ein 23-Jähriger aus dem Irak, der lediglich über eine Asylbescheinigung aus der Schweiz verfügte. Auf der Rückbank befanden sich zwei weitere Mitfahrer. Der eine, ein 24-jähriger Iraker, hatte einen Pass, aber kein Visum und keine Genehmigung für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland dabei. Der andere Mann händigte den Beamten einen niederländischen Ausweis aus. Die Bundespolizisten entlarvten das Dokument als Fälschung.

Ersten Ermittlungen zufolge kommen der irakische Fahrer und die 19 Jahre alte Schweizerin als Schleuser in Frage. Auf richterliche Anordnung hin wurden sie in Aichach beziehungsweise München in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der 44-jährige Iraker, dem die Urkundenfälschung vorgeworfen wird, wartet im Bernauer Gefängnis auf sein voraussichtlich schon bald anstehendes Strafverfahren. Sein 20 Jahre jüngerer Landsmann musste demnach alleine die Rückreise nach Österreich antreten. Der unerlaubt Eingereiste wurde nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen zurückgewiesen.

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Rainer Scharf
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