Einbruch in Schmuckgeschäft – Wer kann Angaben zum Tatwerkzeug machen?


29.01.2018, PP Niederbayern

Einbruch in Schmuckgeschäft – Wer kann Angaben zum Tatwerkzeug machen?

KELHEIM. Am Donnerstag, 21.12.2017, schlugen zwei Männer aus dem Bereich Kelheim die Schaufensterscheibe eines Schmuckgeschäftes in der Donaustraße ein und erbeuteten Modeschmuck im Wert eines niedrigen vierstelligen Eurobetrages. Einer der beiden Tatverdächtigen sitzt wegen einer anderen Strafsache mittlerweile in Untersuchungshaft.

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Im Zusammenhang mit dem Einbruch hat die Kripo Landshut eine Frage zur Herkunft des Tatwerkzeuges, einem 1 kg schweren Hammer mit Holzstiel . Am Griffende befindet sich eine schwarze Buchstabenkombination, entweder „IH“, „HI“ oder „TH“. Wer kann Angaben zu dem Hammer machen?

Wer kann Angaben zu dem Hammer machen? Sachdienliche Hinweise werden erbeten an die Kriminalpolizeiinspektion Landshut, Tel. 0871/9252-0 oder jede andere Polizeidienststelle.

Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014.
Veröffentlicht: 29.01.2018 um 07.50 Uhr