Bensheim (ots) - Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierten am Sonntag (28.01.) den Rasthof Bensheim an der nahegelegenen A 5. Den Ordnungshütern fielen hierbei mehrere Berufskraftfahrer auf, die unter den aufgeklappten Motorhauben ihrer Sattelzugmaschinen zur Mittagszeit speisten. Wie sich anschließend herausstellte, waren die Brummifahrer gerade dabei, ihre nach der EU-Verordnung zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten vorgeschriebene regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Der europäische Gerichtshof hat aber per Gerichtsurteil verfügt, dass genau das nicht möglich ist. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf der Kraftfahrer nicht am Fahrzeug verbringen, weil er sich dort nicht ausreichend erholen kann.
Es handelte sich insgesamt um 34 Kraftfahrer und ebenso viele Sattelzugmaschinen vom gleichen Unternehmen, einer Spedition aus Baden-Württemberg. Die Kraftfahrer, welche zuvor Transporte im Landkreis Bergstraße durchführten, allesamt aus dem osteuropäischen Ausland stammen und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, suchten für ihre Ruhezeit den gut erreichbaren Rasthof in Bensheim auf. Nach Angaben von Zeugen sei es schon seit geraumer Zeit der Fall, dass diese Spedition ihre Fahrer und Fahrzeuge am Wochenende auf dem Rasthof abstellt. Meist kämen die Fahrzeuge am Freitagabend an und verweilten dann über das Wochenende bis zum Ablauf des Lkw-Fahrverbots am Sonntagabend.
Das verantwortliche Speditionsunternehmen erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die EU-Sozialvorschriften. Der Bußgeldkatalog sieht für den Unternehmer je Mitarbeiter, der seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am Fahrzeug verbringen muss, einen Bußgeldsatz im vierstelligen Bereich vor.
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