Köln (ots) - Am heutigen Dienstag, den 30.01.2018 konnte die Bundespolizei einen Fahndungserfolg verzeichnen: Eine 19-jährige Taschendiebin wurde nach Videoauswertung wiedererkannt und die Personalien festgestellt.
Fünf Tage zuvor nahm ein Bundespolizist die Strafanzeige einer 21-jährigen, weiblichen Geschädigten auf. Diese schilderte, dass sie morgens an Bahnsteig 10 des Kölner Hauptbahnhofs in den Zug gestiegen sei und kurze Zeit später feststellte, dass ihre Handtasche geöffnet und die Geldbörse entwendet worden war.
Nach Anzeigenaufnahme empfahl der Bundespolizist der jungen Dame, das Fundbüro der Deutschen Bahn AG aufzusuchen, da Taschendiebe sich häufig nach Entnahme des Bargelds der Geldbörse entledigen, um bei Festnahme keinerlei belastendes Beweismaterial bei sich zu führen. In diesem Fall hatte die Geschädigte Glück und erhielt ihre Geldbörse mit sämtlichen Karten zurück - natürlich ohne Bargeld (55EUR).
Der Bundespolizist nutzte die Möglichkeit der Videoauswertung und speicherte das gesichtete Material ab, auf dem eindeutig zu erkennen ist, dass eine weibliche Person der Reisenden an Gleis 10 die Geldbörse aus der Handtasche zieht.
Als der aufmerksame Bundespolizist beim heutigen Streifengang die Beschuldigte wiedererkannte, nahm er diese zwecks Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle. Dort wurde ihr von der Deutschen Bahn AG ein Hausverbot erteilt und die Frau wurde zwecks Vernehmung der gemeinsamen Projektgruppe Taschendiebstahl Bundes-/Landespolizei (GPT) übergeben.
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