Landkreis Kassel – Kaufungen: Lkw-Kontrollen auf B 7: Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften

Kassel (ots) - Beamte des Polizeireviers Ost richteten am Dienstag auf der B7 zwischen Kassel und Kaufungen in Höhe der Abfahrt Niederkaufungen zwischen 10 und 17 Uhr eine Kontrollstelle ein. Hierbei legten sie ihr Hauptaugenmerk auf den Schwerlastverkehr. In dieser Zeit überprüften sie 16 Lastkraftwagen und deren Fahrer umfangreich auf ihre Verkehrssicherheit und stellten insgesamt acht Verstöße gegen unterschiedliche Vorschriften fest.

Verstöße gegen Durchfahrtsverbot und ausreichende Profiltiefe der Reifen

Fünf der 16 angehaltenen Lastwagen verstießen gegen das im dortigen Bereich für LKW über zwölf Tonnen bestehende Durchfahrtsverbot. Die Fahrer dieser Brummis erwartet nun ein Bußgeld von 75 Euro. In einem weiteren Fall wurden abgefahrene Reifen an einem Auflieger festgestellt. Dem Lkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zum Reifenwechsel untersagt, er muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. In diesem Fall kommt auch auf den Halter des Aufliegers ein Bußgeld, und zwar in Höhe von 75 Euro, zu.

Lenkzeiten erheblich überschritten

Auch die Lenkzeiten der angehaltenen Fahrer überprüften die Beamten des Reviers Ost mittels digitalen Auslesegeräts anhand der Kontrollgeräte in den Fahrzeugen. Dabei stellten sie in zwei Fällen eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Zeit fest. Ein Fahrer aus Deutschland verstieß innerhalb von 21 Tagen 14 Mal gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein. Den Mann erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 660 Euro. Bei einem weiteren Fahrer aus Deutschland stellten die Beamten fest, dass er innerhalb von sieben Tagen sieben Mal mehr als neun Stunden am Tag hinterm Steuer gesessen hat. Diese Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht werden mit einem Bußgeld von 360 Euro geahndet. Die Anzeigen leiteten die Beamten an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Ämter für Arbeitsschutz weiter.

Keine schwerwiegenden Verstöße gegen Ladungssicherung

Erfreulicherweise wurden keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Sicherung der Ladung festgestellt. Nachdem die betroffenen Fahrer lediglich kleine Korrekturen vornehmen mussten, durften sie ihre Fahrt fortsetzen.

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