Bremen (ots) - Flughafen Bremen, 01.02.2018
Wegen eines krallenförmigen Messers im Handgepäck ist ein 17-Jähriger bei einer Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen aufgefallen. Bundespolizisten stellten das sogenannte Karambit-Messer sicher, bevor der Jugendliche nach London abflog. Es ist unklar, ob er es in der Tasche vergessen hatte. Die Mitnahme im Handgepäck ist nach dem Luftsicherheitsgesetz verboten.
Weiterhin wird gegen den deutschen Jugendlichen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt: Wegen der Einstufung als Hieb- und Stoßwaffe wäre das Führen dieses Messers erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, auch wenn es mitunter als "Campingmesser" angeboten wird. Fraglich ist, warum man überhaupt ein Messer in der Öffentlichkeit bei sich trägt, das zum Schälen eines Apfels wohl kaum geeignet ist.
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