Bernburg (ots) - Im Bahnhof Bernburg kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am 31.01.2018, gegen 18:15 Uhr einen 29-jährigen Mann. Bei dem Abgleich seiner Daten im Fahndungssystem der Polizei stellte sich heraus, dass der junge Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der erste Haftbefehl bezog sich auf ein Urteil des Landgerichtes Magdeburg aus dem Jahr 2012. Hier wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt. Da er sich dem Strafantritt nicht stellte, fertigte die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen ihn einen Haftbefehl. Bei dem zweiten Haftbefehl handelt es sich um einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Bernburg aus dem Jahr 2017. Da er den Hauptverhandlungen wegen des Missbrauchs von Kennzeichen fern blieb, wurde die Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet. Der Verhaftete wurde in die Justizvollzugsanstalt nach Halle verbracht und wird hier mindestens zwei Jahre verbringen müssen.
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