Ladendieb festgenommen – beschleunigtes Gerichtsverfahren – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
01.02.2018, PP Unterfranken
Ladendieb festgenommen - beschleunigtes Gerichtsverfahren - Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatanwaltschaft Schweinfurt vom 01.02.2018
SCHWEINFURT / INNENSTADT. Am Dienstagnachmittag beobachtete eine Angestellte, wie ein 48-Jähriger aus einem Geschäft Waren im Wert von ca. 200 Euro stahl. Der Täterverdächtige wurde zur beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens festgenommen. Schon am Folgetag wurde das Urteil gesprochen.
Gegen 13.50 Uhr entwendete ein 48-Jähriger aus einem Kaufhaus am Jägersbrunnen eine Standuhr im Wert von rund 200 Euro. Der Ladendieb versteckte das Diebesgut in seinem Rucksack, der ebenfalls in den Vorwochen von ihm aus diesem Kaufhaus gestohlen wurde, und wollte das Geschäft verlassen. Der Mann wurde von einer Angestellten beobachtet und am Gehen gehindert. Eine hinzugerufene Polizeistreife nahm den Beschuldigten vorläufig fest und behielt ihn auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung in Gewahrsam.
Bereits am Mittwoch fand gegen den schon früher einschlägig in Erscheinung getretenen Mann armenischer Herkunft die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt statt. Wegen des Diebstahls der Standuhr und des Rucksacks sowie zwei weiterer im Dezember 2017 und Januar 2018 begangener Diebstähle wurde er rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.