BPOLI LUD: Reizstoffsprühgerät, Einhandmesser, Teleskopschlagstock: Führen verboten!

Görlitz (ots) - Das Waffengesetz regelt, dass das Führen von Reizstoffsprühgeräten ohne Kennzeichnung (oder Hinweis "Nur zur Tierabwehr"), das Führen von Einhandmessern sowie das Führen von Teleskopschlagstöcken grundsätzlich verboten sind.

Einem 31-jährigen Mann aus Polen schien das egal zu sein. Er hatte die Dose mit dem Reizstoff in seinem Fahrzeug liegen während sich das Messer als auch der Stock zugriffsbereit in einem Ablagefach der Fahrertür seines Audi 80 befanden.

Um die drei Dinge muss er sich zumindest ab jetzt keine Gedanken mehr machen. Die Bundespolizisten, die ihn in der vergangenen Nacht in Skerbersdorf, Gemeinde Krauschwitz, kontrollierten, zogen das Sprühgerät, das Einhandmesser und selbstverständlich auch den Schlagstock ein.

Die Quittung der nächtlichen Kontrolle ist nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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