Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle und gewährleistet die Luftsicherheit

Hannover (ots) - Flughafen Hannover:

Im Zeitraum vom 01.02.2018 - 02.02.2018 konnte die Bundespolizei gleich mehrere offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

1) Am 01.02.2018 wurde ein 58-jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten ermittelt und festgenommen. Gegen den polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl. Er hatte sich nach Verurteilung wegen Falscher Angaben (Gründungsschwindel) auf die ergangene Ladung zum Strafantritt der neunmonatigen Freiheitsstrafe nicht gestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover. Dort erwartet ihn wegen Betrugsvorwürfen eine weitere Auseinandersetzung mit den Justizbehörden.

2) Am 02.02.2018 wurde ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei festgenommen. Gegen den ebenfalls polizeilich mehrfach in Erscheinung Getretenen bestand ein Haftbefehl wegen Betrug. Nach Verurteilung beglich er die Geldstrafe in Höhe von 1.500,-EUR nicht und entzog sich sodann den Justizbehörden.

Durch sofortige Begleichung der " Altlasten " konnte der Antritt der sonst fälligen 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Weiterreise gestattet werden.

3) Ebenfalls am 02.02.2018 erfolgte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje/Mazedonien die Verhaftung eines 24-jährigen albanischen Staatsangehörigen. Nach ihm wurde aufgrund einer mehrjährig verhängten Gefängnisstrafe wegen gemeinschaftlich begangener Straftaten in Zusammenhang mit der Ausbeutung von / Beihilfe zur Prostitution international gefahndet. Es erfolgte die Überstellung in das Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung.
4) Am 01.02.2018 wurde bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach München im Handgepäck eines 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ein Springmesser mit einer seitlichen Öffnungsvorrichtung (Knopfdruck) und einer Klingenlänge von 10 cm festgestellt.
5) Am 03.02.2018 fanden die Luftsicherheitsassistenten bei der Abfertigung eines Fluges nach Belgrad ein Schlagring im Handgepäck eines 17-jährigen niederländischen Staatsangehörigen.

6) Ebenfalls am 03.02.2018 wurde im Handgepäck eines 14-jährigen Deutschen eine Schreckschusspistole, Kaliber 6mm, ohne Prüfzeichen festgestellt.

Da es sich bei dem Springmesser und dem Schlagring um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelte bzw. dem Jugendlichen die waffenrechtlichen Bestimmungen für den Besitz der Schreckschusspistole fehlten, erfolgte die jeweilige Beschlagnahme. Mit entsprechenden Strafanzeigen im Gepäck konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen alle Reiseabsichten fortgesetzt werden.

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