Kinder legen Steine auf die Schienen – Regiotram macht Schnellbremsung

BPOL-KS: Kinder legen Steine auf die Schienen - Regiotram macht Schnellbremsung
Symbolbild; Quelle: Bundespolizei

Immenhausen (Landkreis Kassel) (ots) - Ein gefährliches Spiel an den Bahngleisen machten letzten Freitag (2.2) zwei zehn und elf Jahre alte Kinder aus Immenhausen. Die Sprösslinge sollen, gegen 16.30 Uhr, mehrere Schottersteine aus dem Gleisbett genommen und auf einer Länge von rund zwei Metern, hintereinander auf die Schienen gelegt haben.

Der Triebfahrzeugführer einer Regiotram, die in Richtung Immenhausen fuhr, legte beim Erkennen der Hindernisse eine Schnellbremsung. Der Lokführer war schon kurz vorher wegen der spielenden Kinder gewarnt worden.

Er befuhr den Streckenabschnitt deshalb bereits mit geminderter Geschwindigkeit. Kurz vor den Hindernissen kam die Tram zum Halten. Die 60 Reisenden des Nahverkehrszuges wurden von der Schnellbremsung total überrascht, blieben aber unverletzt. Bundespolizisten trafen die Kinder an der Bahnstrecke an. Die Beamten sprachen mit beiden, brachten sie zu deren Eltern und belehrten die Minderjährigen über die Gefahren ihrer Handlungen. Beide räumten ihre Tat ein. Fünf nachfolgende Züge verspäteten sich um jeweils rund 15 Minuten.

Gefährliche Situationen durch Schnellbremsungen

Kommt es in solchen Fällen zu Schnellbremsungen, so werden Reisende im Zug meist überrascht. Die Gefahr, sich durch Stürze und umher fliegende Gegenstände zu verletzen, ist groß. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Hinweis der Bundespolizei

Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Solche Handlungen haben in der Regel strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Verursacher auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen.

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