Sonderkontrolle der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein zum Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ Polizeioberrat Griesing: „Das Ergebnis ist alarmierend!“

Polizeioberrat Jürgen Griesing

Siegen-Wittgenstein (ots) - Die Region Siegen-Wittgenstein ist traditionsgemäß eine Region, in der es sich sicher leben und am Straßenverkehr teilnehmen lässt. Seit Jahren liegt die Kreispolizeibehörde in wesentlichen Bereichen der Verkehrsunfallstatistik deutlich positiv unter dem Landeschnitt.

Aber auch auf unseren Straßen passieren Unfälle, schlimme Unfälle, mitunter sogar tödliche.

So verzeichnete die Verkehrsunfallstatistik 2016 (die Zahlen für 2017 werden erst in Kürze veröffentlicht) für unser Kreisgebiet bei insgesamt über 10.000 Unfällen insgesamt 978 verletzte Personen. Vier (4) Personen wurden tödlich verletzt.

Ablenkung des Fahrzeugführers während der Fahrt ist aus Sicht des Leiters der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde, Polizeioberrat Jürgen Griesing, eine der maßgeblichen Unfallursachen.

Dazu der erfahrene Verkehrsexperte: "Wir sind sogar der Überzeugung, dass die hohe Zahl von Verkehrsunfällen mit ungeklärter Unfallursache eine hohe Dunkelziffer der Unfallursache "Ablenkung" vermuten lässt. Derartige Ablenkungen können durch die Nutzung von Handys oder Smartphones geschehen, aber auch durch die Handhabung von Navigationsgeräten oder sonstigen Medien im Fahrzeug."

Solche Aufmerksamkeitsdefizite des Fahrers können schwere Verkehrsunfälle verursachen, weil je nach gefahrener Geschwindigkeit ganze Streckenbereiche quasi im "Blindflug" zurückgelegt werden. Der Gesetzgeber hat ebenfalls das Gefahrenpotenzial erkannt und hierauf reagiert. Seit Oktober 2017 sind hier die Bußgeldvorschriften erheblich verschärft worden.

Der Polizeioberrat weiter: "Vor diesem Hintergrund hat die Kreispolizeibehörde in der vergangenen Woche schwerpunktmäßig Verkehrskontrollen durchgeführt. Und das Ergebnis dieser Kontrollaktionen ist alarmierend."

Insgesamt wurden nämlich 320 Verstöße durch die kontrollierenden Beamtinnen und Beamte festgestellt, darunter 217 Handyverstöße, 81 Verstöße wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes sowie 22 weitere Verstöße. Insgesamt führte dies zu 225 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 94 Verwarnungsgeldern und einer Strafanzeige.

"Zudem haben wir bei unseren Kontrollen vermehrt festgestellt, dass das Handy bzw. Smartphone mittlerweile offenbar weniger zum Telefonieren genutzt wird, sondern eher zum Empfangen oder Versenden von Nachrichten oder sonstigen Daten. Und das ist beim Fahren natürlich gefährlich und selbstverständlich (nach § 23 StVO) auch verboten!", so Jürgen Griesing.

"Zudem haben wir Grund zu der Annahme, dass das Ergebnis bei den Handyverstößen nur als Spitze des Eisberges angesehen werden kann, da wir vielfach Handys bzw. Smartphones auf dem Oberschenkel oder im Schoss der jeweiligen Fahrzeugführer/-innen beobachtet haben. Offensichtlich, um darauf jederzeit Zugriff zu haben. Viele Fahrzeugführer stehen offenbar unter dem Eindruck, permanent erreichbar sein und unmittelbar reagieren zu müssen..."

"Man muss sich jedoch die Dimension einer daraus resultierenden mehrere Sekunden andauernden Blickabwendung vom Straßenverkehrsgeschehen einmal deutlich vor Augen führen: Derjenige, der bei Tempo 50 den Blick für zwei Sekunden von der Fahrbahn abwendet, um z.B. auf ein Handydisplay zu schauen, fährt fast 30 Meter im ´Blindflug´. Und Fahrtests haben ergeben, dass Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage genauso gefährlich wie 0,8 Promille im Blut ist. Wer eine SMS o.ä. schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille im Blut!", mahnt der Siegener Verkehrsexperte.

Bei entsprechenden Feststellungen droht mittlerweile ein erhöhtes Bußgeld. So erwartet einen Fahrzeugführer bei einem folgenlosen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Bei einem Unfall beträgt das Bußgeld 200 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot. Auch als Fahrradfahrer erhält man bei einem folgenlosen Verstoß eine Bußgeldstrafe in Höhe von 55 Euro. Beim Führerschein auf Probe gibt es zusätzlich zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Polizeioberrat Jürgen Griesing rät daher abschließend dringend, Handys, Smartphones oder andere entsprechende Geräte während der Fahrt nur in dem erlaubten Rahmen zu benutzen. "Unser Ziel ist doch ganz einfach: Wir wollen, dass alle Verkehrsteilnehmer unbeschadet ihr Ziel erreichen. Und das erfordert nun mal die volle Konzentration auf den Straßenverkehr."

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Georg Baum
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