Gronau (ots) - Am Montag (05.02.2018) parkte in der Zeit von 09:30 Uhr und 10:50 Uhr ein silberfarbener Mini (BMW) auf einem Parkplatz am Möllenweg. In Höhe eines Sanitätshauses parkte der Kleinwagen mit der Front in Richtung Hermann-Ehlers-Straße. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand schlug eine Fahrzeugtür eines daneben parkenden Fahrzeugs gegen die Beifahrertür des Mini. Der dabei entstandene Lackschaden liegt bei ca. 800 Euro. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Verursacher.
Das Verkehrskommissariat in Ahaus sucht Zeugen (02561-9260).
Sofern sich der Unfallflüchtige nicht selbst bei der Polizei meldet oder ermittelt werden kann, bleibt die Halterin des beschädigten Pkw wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Wofür sind Sie versichert, wenn Sie andere für Ihre Fehler aufkommen lassen?
Auch das Aufschlagen einer Fahrzeugtür ist aus rechtlicher Sicht ein Verkehrsunfall, wenn dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Sich nach einem Verkehrsunfall seiner Verantwortung zu entziehen, ist aus gutem Grund eine Straftat. Neben einer Geld- oder sogar Haftstrafe riskiert jeder, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, auch immer seinen Führerschein.
Florian Wozny, PK
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
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