Kassel (ots) - Eine Streife des Polizeireviers Nord kontrollierte am gestrigen Mittwochabend auf der Wolfhager Straße im Kasseler Stadtteil Rothenditmold einen Rollerfahrer und hatte am Ende einiges zu beanstanden. Der 29-Jährige aus Kassel hatte nicht nur keinen Führerschein für das von ihm gefahrene und von einem Bekannten geliehene Kleinkraftrad. Er hatte an diesem auch das Versicherungskennzeichen seines eigenen, momentan defekten Rollers angebracht. Er muss sich daher nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten.
Bei der Verkehrskontrolle, die die Beamten gegen 22:15 Uhr auf einem Tankstellengelände kurz vor den "Drei Brücken" durchführten, hatte der 29-Jährige zunächst eine Mofa-Prüfbescheinigung vorgezeigt. Da er aber auf einem Kleinkraftrad mit einem Hubraum von 49 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h unterwegs war und die vorgelegte Bescheinigung nur für Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt, fuhr er ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Und auch bei der genaueren Überprüfung des Rollers wurden die Beamten anschließend fündig. Das angebrachte Versicherungskennzeichen gehörte zwar dem 29-Jährigen, jedoch nicht an den von ihm gefahrenen Roller, den er sich von einem Freund geliehen hatte. Wie er später angab, ist sein eigenes Kleinkraftrad derzeit defekt, weshalb er dessen Kennzeichen an dem geliehenen Roller angeschraubt hatte.
Die weiteren Ermittlungen gegen den 29-Jährigen werden beim Polizeirevier Nord geführt. Auch gegen seinen 41-jährigen Bekannten aus Kassel, der ihm den Roller geliehen hatte, leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein. Er soll gewusst haben, dass der 29-Jährige keine entsprechende Fahrerlaubnis hat und muss sich daher nun wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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