Mönchengladbach Speick (ots) - Der arbeitslose Beschuldigte (21) ist heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einer Haftrichterin vorgeführt worden. Es erging Untersuchungshaftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes. Einzelheiten zum Tathergang werden nach wie vor aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekanntgegeben. Die Ermittlungen ergaben, dass der 21-Jährige Betäubungsmittel konsumierte und psychische Auffälligkeiten zeigte. Im Jahr 2017 (März/Oktober) gab er zweimal Anlass für polizeiliche Einsätze in seinem Elternhaus. Er hatte gedroht, seine Eltern umzubringen. Strafverfahren wurden eingeleitet. In beiden Fällen verwies die Polizei ihn für zehn Tage aus seiner Wohnung und ordnete ein zehntägiges Rückkehrverbot an. Mutter (58) und Vater (62) des Beschuldigten befinden sich nach wie vor in stationärer Behandlung. Der 62-Jährige ist zwischenzeitlich außer Lebensgefahr. Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.
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