Warendorf (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizeibehörden Warendorf und Münster
Anfang September 2017 fanden Rettungskräfte in einer Wohnung in Wadersloh einen toten, knapp drei Monate alten, Säugling. Die Todesursache war unklar und die 18-jährige Mutter verschwunden. Die Großmutter entdeckte den leblosen Enkel im Bett und alarmierte den Rettungsdienst.
Zur Klärung der Gesamtumstände wurde umgehend bei den Ermittlungsbehörden unter der Leitung des Ersten Kriminalhauptkommissars Ulrich Bux eine Mordkommission eingerichtet.
Die 18-Jährige wurde am Folgetag von Polizisten aufgegriffen. Erste Ermittlungen und die Vernehmung lieferten keine Indizien für ein strafbares Handeln.
"Bei der Obduktion ergaben sich keine Hinweise auf einen Tod durch äußere Gewalteinwirkung", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Im Rahmen der weiteren Analysen und Auswertungen wurden Medikamente im Körper des Säuglings nachgewiesen. "Die zum Teil hohe Konzentration hat nach den Untersuchungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Münster zum Tod geführt. Diese Medikamente waren ärztlich nicht verordnet", sagte Botzenhardt weiter.
"Im Rahmen der erneuten Vernehmung räumte die 18-Jährige ein, ihrem Sohn Medikamente in geringer Menge gegeben zu haben, für sie sei das Geschehen ein Unfall", erklärte der Leiter der Mordkommission. "Ob die junge Mutter mit der gesamten Situation überfordert war, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen", sagte Bux weiter.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die 18-Jährige am Donnerstag (08.02.) einem Richter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachtes des Totschlags und ordnete Untersuchungshaft an.
Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2415 zur Verfügung.
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