(Polizeipräsidium Tuttlingen) Unvernünftige Autofahrer nach Alkoholkonsum nun Fußgänger

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) - In allen fünf Landkreisen (Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis), für die das Polizeipräsidium Tuttlingen zuständig ist, haben sich unvernünftige Autofahrer in der Nacht von Samstag auf Sonntag trotz konsumierten Alkohols hinter das Steuer eines Fahrzeugs gesetzt und müssen nun in der Zukunft zu Fuß ihres Weges gehen. Die Beamten der zuständigen Polizeireviere und der Verkehrspolizei mussten gegen die betroffenen und teils erheblich angetrunkenen Autofahrer entsprechende Strafverfahren einleiten und, neben einer erfolgten Blutentnahme, jeweils den Führerschein abnehmen. In Rosenfeld im Zollernalbkreis (wir berichteten bereits) und in der Oberndorfer Straße in Rottweil verursachten zwei unter Alkoholeinwirkung stehende Autofahrer einen Unfall. Glücklicherweise kamen bei diesen beiden Unfällen keine Personen zu Schaden. Auch in den folgenden Tagen der fünften Jahreszeit werden die Beamten des Polizeipräsidiums Tuttlingen entsprechende Verkehrskontrollen durchführen, in der Hoffnung, dass die Autofahrer vernünftig sind und ihre Fahrzeuge nach konsumiertem Alkohol stehen lassen.

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Dieter Popp
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