Rosenheim / A93 (ots) - Die Bundespolizei hat am Wochenende (10./11. Februar) bei Grenzkontrollen auf der A93 mehrere mutmaßliche Urkundenfälscher festgenommen. Es handelte sich um vier Personen, die ursprünglich aus Afghanistan, Nigeria und dem Irak stammen. Drei von Ihnen wurden ins Gefängnis eingeliefert.
Auf der Inntalautobahn überprüften die Bundespolizisten einen Afghanen. Der 26-jährige Insasse eines Reisebusses verfügte nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten einen gefälschten pakistanischen Ausweis. Da der Mann in der Vergangenheit bereits bei der Ausländerbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg registriert worden war, wurde er an diese weitergeleitet. Dort wird über seinen weiteren Verbleib im Land entschieden. Zuvor musste der Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 700 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen.
In Fernreisebussen aus Italien nahm die Bundespolizei auch zwei Nigerianer fest. Die Frau und der Mann wiesen sich bei der grenzpolizeilichen Kontrolle jeweils mit gefälschten Papieren aus. Die 36-Jährige wurde in München in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Im Gefängnis wartet sie auf das voraussichtlich schon bald anstehende Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung. Aufgrund der klaren Sachlage beantragte die Staatsanwaltschaft bei Gericht die Durchführung eines "beschleunigten Verfahrens". Auch der 32-jährige nigerianische Staatsangehörige wurde in eine Haftanstalt gebracht. Er bleibt vorerst bis zu seiner Vorführung beim Amtsgericht in Rosenheim im Bernauer Gefängnis.
Bei der Kontrolle eines Irakers im EuroCity aus Italien fiel den Bundespolizisten nicht nur auf, dass dessen rumänischer Ausweis gefälscht, sondern dass der vorgezeigte rumänische Reisepass laut Fahndungscomputer als gestohlen gemeldet war. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen musste der 29-Jährige mit einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Bernau vorliebnehmen. Hinter Gittern wartet er auf die Durchführung des vorgesehenen Gerichtsverfahrens.
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einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
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