Erinnerung | Pressesofortmeldungen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West


14.02.2018, PP Schwaben Süd/West

Erinnerung | Pressesofortmeldungen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West
+++ Wichtige Mitteilung +++


Mit der sog. „Pressesofortmeldung“ gewährleistet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West einen kostenfreien Service und bietet den Medienvertretern dadurch die Möglichkeit, aktuell und zeitnah bei herausragenden Ereignissen zu berichten.

Nach mehreren Jahren ist es notwendig, den Verteiler zu überarbeiten und zu aktualisieren. Für diese Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mitarbeit.

Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, senden Sie uns hierzu eine formlose E-Mail an das Postfach der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West: pp-sws.presse[at]polizei.bayern.de.

Nennen Sie im Betreff die Bezeichnung „Pressesofortmeldung“. In der E-Mail muss der Name des/der berechtigten Bezieher(s), das Medium und die aktuelle Erreichbarkeit
(E-Mail-Adresse oder Mobilfunk Rufnummer) enthalten sein.

Bitte beachten Sie:
Der Bezug der „Pressesofortmeldungen“ ist nur für legitimierte Pressevertreter möglich. Fügen Sie daher bitte Ihren aktuellen Presseausweis 2018 im PDF-Format als Anlage bei.
Bei Firmen und Anstalten des öffentlichen Rechts genügt für beschäftigte Redaktionsmitarbeiter/-innen und freie Mitarbeiter als Legitimation die pauschale Bestätigung durch die Redaktions-/Geschäftsleitung.

Lassen Sie uns die erforderlichen Daten bitte bis möglichst Ende Februar 2018 zukommen.
Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West gerne zur Verfügung.
(PP Schwaben Süd/West; erste Steuerung: 01.02.2018; zweite Steuerung 14.02.2018, 11:15 Uhr/Kt)