Duisburg (ots) - Insgesamt zehn Unfallfluchten hat es am Donnerstag (15. Februar) im gesamten Stadtgebiet gegeben. Die Verursacher für drei Unfälle konnten direkt überführt werden. Bei dem Rest sind jetzt erstmal Ergebnisse der Spurenauswertungen und die Ermittlungen der Experten der Verkehrskommissariate gefragt. Angeblich will eine 35-Jährige BMW-Fahrerin von einem Unfall am Donnerstag (15. Februar) um 15:30 Uhr auf dem Hamborner Altmarkt nichts bemerkt haben. Eine Zeugin (23) hatte aus ihrem Wagen heraus beobachtet, wie diese beim Einparken einen anderen abgestellten BMW rammte. Trotz dass die 23-Jährige sie noch anhupte, fuhr die Frau einfach weg. Die aufmerksame Zeugin alarmierte die Polizei und notierte sich das Kennzeichen des flüchtigen Autos. Als die Beamten dann vor der Tür der Unfallverursacherin standen, gab sie zwar zu, am Hamborner Altmarkt gewesen zu sein, aber von einem Parkrempler wüßte sie nichts. "Da ist doch nichts und eh keinen Führerschein" rief der Begleiter eines Unfallverursachers am Donnerstag (15. Februar) um 14:15 Uhr auf der Horststraße einem Anwohner zu. Dieser hatte den Männern gesagt, dass er gesehen hat, wie der Nissan-Fahrer einen geparkten VW touchierte. Er forderte sie auf, doch wenigstens einen Zettel zu hinterlassen. Das taten die beiden nicht und fuhren mit dem Auto in Richtung Schulstraße davon. Die alarmierten Polizisten ermittelten den Halter des flüchtigen Autos. An der Anschrift trafen sie auf die Ehefrau. Diese wusste nicht wo ihr Mann ist. Eine Fahrerlaubnis hätte er nicht, daher hat er den Wagen an einen Bekannten verliehen. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen wegen der Unfallflucht aufgenommen. Wer Donnerstagfrüh (15. Februar) um 5:35 Uhr auf der Moerser Straße zwischen Kirch- und Franzstraße in Rumeln-Kaldenhausen einen Falschfahrer im dunklen PKW beobachtet hat, wird gebeten, sich beim Verkehrskommissariat 22 unter 0203 280-0 zu melden. Der Fahrer des Wagens fuhr auf der falschen Spur und rammte einen entgegenkommenden weißen Fiat Ducato. Während der Fiat-Fahrer direkt anhielt, fuhr der andere einfach in Richtung Moers davon. Das flüchtige Auto muss erhebliche Schäden an der linken Fahrzeugseite haben. Die Polizei Duisburg warnt eindringlich: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Auch wenn augenscheinlich nur geringe Schäden entstanden sind, drohen dem Flüchtigen neben einer Strafe und Regressforderungen der Versicherungen auch Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. In besonders schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen. Es genügt nicht, an dem betroffenen Auto einen Zettel mit den Personalien zu hinterlassen. Sollte auch nach Wartezeit der andere Autofahrer nicht zu seinem Wagen zurückkehren, rufen sie die Polizei. Die Beamten nehmen den Unfall auf und kümmern sich um die nötigen Benachrichtigungen.
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