Freiburg (ots) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle, welche am 18.02.2018, gegen 02:30 Uhr, in Löffingen durchgeführt wurde, konnte bei einem der angehaltenen Fahrzeugführer Alkoholgeruch festgestellt werden. Da ein durchgeführter Atemalkoholtest positiv verlief, muss der Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot und einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
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