46-Jähriger mit Messer verletzt – 39-jährige Ehefrau in Untersuchungshaft
21.02.2018, PP Unterfranken
46-Jähriger mit Messer verletzt – 39-jährige Ehefrau in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 21.02.2018
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GEMÜNDEN AM MAIN, LKR. MAIN-SPESSART. Eine 39-Jährige steht unter dringendem Tatverdacht, am Montagmorgen ihrem Ehemann mehrere Stichwunden zugefügt zu haben. Der Geschädigte hatte schwere, aber keine lebensgefährliche Verletzungen davon getragen. Der Ermittlungsrichter erließ nach einer Vorführung der Beschuldigten Untersuchungshaftbefehl.
Bei der Einsatzzentrale der Unterfränkischen Polizei wurde gegen 04.45 Uhr mitgeteilt, dass in einer Wohnung einer pakistanischen Familie eine Person mit einem Messer verletzt worden war. Zwei Streifen der Polizeiinspektion Karlstadt hatten zeitgleich mit dem Rettungsdienst Eintreffen an der Anschrift und fanden im Badezimmer den ansprechbaren aber schwerverletzten 46-Jährigen vor. Die 39 Jahre alte Ehefrau des Mannes befand sich gemeinsam mit den drei Kindern ebenfalls in der Wohnung. Die pakistanische Frau ist nun dringend tatverdächtig, ihrem Ehemann mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und der Beine zugefügt zu haben. Der 16-jährige Sohn der Familie hatte dem Sachstand nach ebenfalls leichte Verletzungen erlitten, als er seine Mutter zu beruhigen versucht hatte.
Der genaue Ablauf der Tat und das Motiv sind noch unbekannt und nun Gegenstand der Ermittlungen, die die Kriminalpolizei bereits übernommen hat. Die Beschuldigte wurde, genau wie ihr Ehemann und Sohn, zunächst zur Behandlung in eine Klinik gebracht.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde die Beschuldigte am Dienstag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Der Richter erließ Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittlungen der Kripo Würzburg in enger Abstimmung mit der Würzburger Staatsanwaltschaft dauern unterdessen weiterhin an.