Rostock/Schwerin/Neustrelitz/Güstrow/Bad Kleinen (ots) - Liga zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Rostock reisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenführungen Magdeburg nach Rostock und zurück die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom
untersagt.
Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von
sowie
- Magdeburg - Schwerin - Rostock (Hin- und Rückfahrt)
für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern: S 1 (Magdeburg-Wittenberge), RE 63959 (Wittenberge-Schwerin), SEV (Schwerin-Bad Kleinen) und RE 13983 (Bad Kleinen-Rostock)
RE 3105 (Magdeburg-Berlin/Friedrichstraße), S1 (Berlin/Friedrichstraße-Berlin/Oranienburg), RE 92424 (Berlin/Oranienburg-Rostock
S 1 (Magdeburg-Wittenberge), RE 63963 (Wittenberge-Schwerin), SEV (Schwerin-Bad Kleinen und RE 13985 (Bad Kleinen-Rostock)
für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern: RE 92435 (Rostock-Berlin/Oranienburg), S 1 (Berlin/Oranienburg-Berlin/Friedrichstraße), RE 3134 (Berlin/Friedrichstraße - Magdeburg)
RE 13992 (Rostock-Bad Kleinen), SEV (Bad Kleinen-Schwerin), RE 63994 (Schwerin-Wittenberg), S1 (Wittenberge-Magdeburg)
RE 92437 (Rostock-Neustrelitz), RE 92389 (Neustrelitz-Berlin Hbf) , RE 3196 (Berlin Hbf-Magdeburg)
sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte Diese Verfügung gilt für alle Personen, die die oben genannten Zugverbindungen nutzen
Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gem. § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird gem. 3 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht.
Die Allgemeinverfügung tritt am 16.Februar 2018 in Kraft.
Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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