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Bremen Hamburg Oldenburg Bremerhaven (ots) - Am Samstag, den 24. Februar 2018, findet im Bremer Weserstadion das Fußballspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen für alle Personen ausgesprochen, die sich in den betroffenen Bahnhöfen - einschl. der Zustiegsbahnhöfe - aufhalten bzw. bestimmte Reisezugverbindungen nutzen.
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Weiterhin kann der/die Betroffene temporär von der Weiterfahrt ausgeschlossen bzw. mit einem Betretungsverbot für Bahnhöfe belegt werden.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung überwachen.
Folgende Bahnstrecken einschließlich aller an den Strecken liegenden Bahnhöfen und Haltepunkte sind von der Ordnungsverfügung betroffen: Hamburg Hauptbahnhof - Bremen Hauptbahnhof und zurück Bremerhaven Hauptbahnhof - Bremen Hauptbahnhof und zurück Oldenburg Hauptbahnhof - Bremen Hauptbahnhof und zurück
Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 24. Februar 2018, im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Uwe Bonig
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