Ludwigsburg (ots) - Eine Fahndungsaktion des Polizeipräsidiums Stuttgart im Zuge von Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls führte am Dienstagnachmittag zur vorläufigen Festnahme eines 32 Jahre alten, mutmaßlichen Einbrechers. Der aus Rumänien stammende Mann war in Begleitung zweier 19 und 27 Jahre alte Landsleute. Er steht im Verdacht am 30. Januar an einem Einbruch in eine Holzgerlinger Spielhalle beteiligt gewesen zu sein, bei dem mehrere tausend Euro Bargeld erbeutet wurden (wir berichteten am 30. Januar 2018). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde er am Mittwoch dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und ihn in eine Justizvollzugsanstalt einwies.
Der 32-Jährige wird verdächtigt am Dienstag, 30. Januar 2018, gegen 02:20 Uhr, gemeinsam mit noch unbekannten Komplizen an einem Einbruch in eine Spielhalle in der Böblinger Straße beteiligt gewesen zu sein. Die Täter hebelten eine Fensterscheibe auf, stiegen in die Räume ein und machten sich an mehreren Geldspielautomaten zu schaffen. Trotz ausgelöster Alarmanlage gelang ihnen mitsamt Diebesbeute die Flucht.
Die Ermittlungen des Polizeipostens Holzgerlingen erbrachten einen ersten Tatverdacht gegen drei unbekannte Männer. Sie hatten sich im Vorfeld des Einbruchs in einer nahe gelegenen Gaststätte auffällig verhalten und waren in einem Opel mit rumänischer Zulassung unterwegs. Das Auto wurde in den polizeilichen Fahndungssystemen registriert.
Auf genau diesen Opel waren Beamte der Verkehrspolizeidirektion Stuttgart am Dienstag gegen 16:15 Uhr in Stuttgart-Degerloch gestoßen und hielten das mit drei Personen besetzte Auto zur Kontrolle an. Über den Pkw hinaus konnte der 32-jährige Fahrer und Eigentümer des Wagens als einer der drei Einbrecher identifiziert werden. Von Seiten der Justiz wurde auch bereits nach dem 19-Jährigen wegen eines Eigentumsdelikts und dem 27-Jährigen wegen eines Verkehrsverstoßes gefahndet. Alle drei Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Böblingen gebracht. Während die Staatsanwaltschaft gegen den 32-Jährigen einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellte, kamen seine Begleiter nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.
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