Beschleunigtes Verfahren – Diebstahl von 15 Lippenstiften – Ladendieb in Haft

POL-NE: Beschleunigtes Verfahren - Diebstahl von 15 Lippenstiften - Ladendieb in Haft
Der mutmaßliche Ladendieb wurde in Untersuchungshaft geschickt. Bei ihm klickten die Handschellen. (Symbolfoto: Polizei)

Neuss (ots) - Eine Ladendetektivin überführte am Dienstag (20.2.) einen Dieb auf frischer Tat. Der 25-jährige Mann, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, war mit 15 Lippenstiften in seiner Tasche erwischt worden, als er einen Drogeriemarkt an der Kastellstraße verlassen wollte ohne zu bezahlen. Die verständigte Polizei nahm den Tatverdächtigen vorläufig fest. Obwohl er erst vor kurzem nach Deutschland eingereist ist, registriert die Polizei nun bereits das zweite Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls gegen den Mann. Die Umstände ermöglichten am Mittwoch (21.2.) die Durchführung des beschleunigten Verfahrens, bei dem die Kripo den Tatverdächtigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorführte, der Hauptverhandlungshaft anordnete.

Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.

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