BPOLI DD: Gute Fahndungsarbeit führt zur Feststellung gesuchter Personen

Dresden (ots) - Am gestrigen Mittwoch, den 21.02.2018, kontrollierten Bundespolizisten im internationalen Zug aus der Tschechischen Republik einreisenden Deutschen. Dabei wurde bekannt, dass der 36-Jährige per Haftbefehl durch das Amtsgericht Zwickau gesucht wurde. Wegen Diebstahls war der gebürtige Stollberger zu 100 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Bei Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1300,- EUR hätte diese vermieden werden können. Der Mann konnte diese jedoch nicht aufbringen und wurde der Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.

Weiterhin bestand ein Suchvermerk der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine Information zum neuen Aufenthaltsort des 36-Jährigen wurde übermittelt.

Heute Morgen, den 22.02.2018, vollstreckten zivile Fahndungskräfte der Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Im Fokus der Beamten war eine 26-Jährige, der es bis heute Morgen gelungen war dem Zugriff zu entgehen. Doch um 08:00 Uhr klickten die Handschellen im Hechtviertel.

Die Dresdner war wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen zu 40 Tagen Haft ersatzweise 590,- EUR Geldstrafe verurteilt worden. Weiterhin bestanden Suchvermerke der Staatsanwaltschaften Gera und Dresden wegen des gleichen Deliktes.

Da die junge Frau nicht in der Lage war die geforderte Geldstrafe aufzubringen, wurde sie der Justizvollzugsanstalt Chemnitz überstellt.

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