BPOLI EF: Festnahme durch die Bundespolizei – 2

Altenburg (ots) - Weil gegen eine 24-jährige Deutsche ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera vorlag, holten Bundespolizisten die Frau im Rahmen einer Aktiv-Fahndung in ihrer Wohnung in Altenburg ab. Den Haftbefehl hatte die Behörde wegen Erschleichens von Leistungen erlassen. Vor Ort kontrollierten die Beamten gleich noch den 26-jährigen Lebensgefährten der Frau. Dabei kam heraus, dass auch gegen diesen ein Haftbefehl vorlag. Die Geraer Staatsanwaltschaft hatte Erzwingungshaft angeordnet, weil der Mann ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld nicht bezahlt hatte. Nachdem er das Ordnungsgeld und die Kosten des Verfahrens vor Ort begleichen konnte, wurde er auf freiem Fuß belassen. Die 24-Jährige lieferten die Beamten aber in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz ein.

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