Hamburg (ots) - Am 22.02.2018 gegen 22.15 Uhr konnten Bundespolizisten einen Ladendieb (m.54) auf der Flucht stellen und vorläufig festnehmen.
Soweit eigentlich kein besonderes Ereignis, aber...
Zuvor entwendete der Beschuldigte in einem Zeitschriftengeschäft im Hamburger Hauptbahnhof vier Artikel im Wert von 14,00 Euro. Nach Ansprache durch einen Kaufhausdetektiv flüchtete der Mann im Laufschritt aus dem Geschäft. Der Detektiv informierte eine Streife der Bundespolizei, die gerade im Ausgangsbereich zum Hauptbahnhof ein neuwertiges, unverschlossenes Trekking-Herrenfahrrad überprüfte, über den flüchtenden Ladendieb.
Der Beschuldigte war zwar noch in Sichtweite, hatte aber bereits reichlich Vorsprung...
Ein Bundespolizist nahm trotzdem die Verfolgung fußläufig auf, sein Streifenpartner schnappte sich das Fahrrad und konnte den Beschuldigten in der Straße Bremer Reihe stellen.
Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,65 Promille. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde zunächst "nur" ein Strafverfahren wegen Diebstahls (Ladendiebstahl) eingeleitet. Der Mann konnte die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen.
Im Nachgang ergab eine durchgeführte Videosichtung der entsprechenden Überwachungskameras, dass der Beschuldigte, das von einem Bundespolizisten genutzte Fahrrad ebenfalls entwendet hatte.
Letztendlich wurde der Tatverdächtige mit Hilfe seines "eigenen" Diebesgutes gestellt und vorläufig festgenommen.
Den Beschuldigten erwartet jetzt noch ein weiteres Strafverfahren (Verdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls).
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