BPOL NRW: Bundespolizisten verhindern Ausreise in den Libanon

Düsseldorf (ots) - Die Ausreise eines 32-jährigen libanesischen Staatsangehörigen endete am Düsseldorfer Flughafen vor dem Haftrichter des Düsseldorfer Amtsgerichts.

Der junge Mann legte bei der Ausreisekontrolle einen libanesischen Reisepass und eine Duldung vor. Jedoch wichen die Personalien stark voneinander ab, weshalb die Bundespolizisten stutzig wurden. Außerdem war die Duldung nicht mehr gültig. Eine Überprüfung anhand von Fingerabdrücken brachte Klarheit über die Personalie des Mannes und ergab die Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte diese angeordnet, da der Beschuldigte im Oktober 2014 eine andere Person gemeinschaftlich mit einem Stein im Gesicht schwer verletzte. Weil der Beschuldigte an seiner letzten Meldeadresse in Borken nicht angetroffen wurde und sich verborgen hielt, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.

Der Beschuldigte wurde festgenommen und anschließend dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Hinsichtlich der Unstimmigkeiten der Namensangaben dauern die Ermittlungen an.

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