Pressemeldungen für den Bereich Vechta

Cloppenburg/Vechta (ots) - Lohne/Holdorf - Kennzeichendiebstähle

Am vergangenen Wochenende entwendeten unbekannte Täter diverse Pkw-Kennzeichen. An der Weidenstraße in Lohne wurde das hintere amtliche Kennzeichen VEC-LV 29 eines Pkw, BWM, und an der Wicheler Straße das amtliche Kennzeichen VEC-ML 210 eines Pkw, Kia Motor, entwendet. In Holdorf wurde das hintere amtliche Kennzeichen VEC-GT 110 eines Pkw, Citroen C1, entwendet. Sachdienliche Hinweise nehmen die Polizei Lohne (Tel. 04442/93160) und/oder die Polizei Holdorf (Tel. 05494/1536) entgegen.

Vechta - Kennzeichendiebstähle

In der Zeit von Freitag 23. Februar 2018, 15.30 Uhr, bis zum 26. Februar 2018, 08.15 Uhr, entwendeten unbekannte Täter die amtlichen Kennzeichen HB-ST 280, eines Pkw, Toyota Prius, der an der Marienstraße geparkt war. An der Großen Straße wurde von einem Pkw, VW Golf, das amtliche Kennzeichen VEC-AS 714 entwendet. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Vechta (Tel. 04441/9430) entgegen.

Bakum - Dieseldiebstahl

In der Nacht zu Montag, 26. Februar 2018 entwendeten unbekannte Täter aus drei Ackerschleppern, die auf einem Hof an der Straße Langer Weg standen, insgesamt etwa 800 Liter Dieselkraftstoff. Anschließend flüchteten sie vermutlich mit einem größeren Lieferfahrzeug in unbekannte Richtung. Es entstand Sachschaden in Höhe von 900 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Bakum (Tel. 04446/1637) entgegen.

Damme - Diebstahl eines Pedelecs

Am Freitag, 23. Februar 2018 entwendeten unbekannte Täter in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr ein Pedelec (Kalkhoff, schwarz), welches an der Mühlenstraße abgestellt war. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Damme (Tel. 05491/9500) entgegen.

Goldenstedt - Fahren unter Drogeneinfluss

Am 26. Februar 2018 befuhr eine 24-jährige Goldenstedterin gegen 08.15 Uhr mit ihrem Pkw, Mitsubishi, die Hauptstraße, obwohl sie unter Drogeneinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Maren Otten
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