Alt Hamborn/Marxloh: Polizei kassiert vier Führerscheine von Verkehrsrowdies

Duisburg (ots) - Am Sonntag (25. Februar) kassierte die Polizei im Duisburger Norden von vier Autofahrern die Führerscheine. Die Männer im Alter von 19, 22 und 25 Jahren stehen im Verdacht, sich an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Strafgesetzbuch) beteiligt zu haben. Sie waren den Einsatzkräften durch ihre Fahrweise aufgefallen.

An der Duisburger Straße in Alt-Hamborn bemerkte eine Zivilstreife um 2:30 Uhr zunächst den Fahrer (22) eines Audi A 4. Dieser fuhr neben einem weiteren Wagen und beide Autofahrer beschleunigten mehrfach nach einem Halt der Fahrzeuge. Der 22-Jährige missachtete dann an der Schreckerstraße das Rotlicht, wendete den Wagen verbotenerweise an einer Sperrfläche und fuhr die Duisburger Straße zurück. In Höhe der Kampstraße kam der 25-jährige BMW-Fahrer dazu. Jetzt beschleunigten beide Fahrer und überholten sich gegenseitig. Auch die Zivilstreife wurde überholt und beim Wiedereinscheren vom Audi-Fahrer geschnitten. Die Polizisten stellten zudem fest, dass die Fahrzeuge deutlich zu schnell fuhren. Mit Unterstützung weiterer Beamte, die in Höhe der Walther-Rathenau-Straße den Verkehr kontrollierten, wurden die Fahrer angehalten und überprüft. Die Polizisten stellten sowohl die Führerscheine als auch die Fahrzeuge sicher.

In Marxloh konnten die Beamten dann am Abend an der Kaiser-Wilhelm-Straße verantwortungslose Autofahrer stoppen. Die beiden 19-Jährigen waren gegen 21:15 Uhr auf der Kaiser-Wilhelm-Straße in Richtung Willy-Brandt-Ring gefahren. Beide fuhren nebeneinander, beschleunigten zeitgleich und überholten gegenseitig. Auch fuhren sie augenscheinlich zu schnell. Die Polizisten hielten die jungen Männer in ihrem VW Passat und Opel Corsa an der Franz-Lenze-Straße an. Auch hier behielten die Polizisten die Führerscheine.

Die vier Duisburger müssen sich jetzt mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Autorennens auseinandersetzten. Der Bundestag hatte das neue Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen im vergangenen Sommer verabschiedet und damit als Straftat gewertet. Den Autofahrern drohen neben dem Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs auch bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Versuch ist strafbar.

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