Coesfeld, Stadtgebiet / Polizei vereitelt Betrug mit hohem Schaden

Coesfeld (ots) - In der vergangenen Woche kam es im Bereich Coesfeld zu einem Betrug zum Nachteil eines mittelständischen Unternehmens durch den sogenannten "Geschäftsführertrick". Der modus operandi wird international verwirklicht und als CEO-Fraud bezeichnet. Professionell agierende Täter beschaffen sich zunächst allgemein zugängliche Informationen über ein Unternehmen. Diese Informationen nutzen die Täter, um eine Mail mit einem Überweisungsauftrag an die Firma zu senden, die allem Anschein nach vom Geschäftsführer abgesandt wurde. Arglos befolgte ein Mitarbeiter diesen Auftrag seines Vorgesetzten und überwies einen hohen Geldbetrag auf das in der gefälschten Mail angegebene ausländische Zielkonto. Erst am Folgetag erfuhr der Geschäftsführer von dieser Transaktion und versuchte sie sofort über die Hausbank zu stoppen. Gleichzeitig informierte er die Polizei Coesfeld. Dieser gelang es in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Düsseldorf die Überweisung zu stoppen. So ist der Firma kein Schaden entstanden. Die unbekannten Täter waren so dreist, am Folgetag noch eine gefälschte Mail - angeblich als Geschäftsführer - zu schicken, um eine weitere Überweisung auf dies ausländische Konto zu veranlassen. Dieser Betrugsversuch wurde dann natürlich gleich bemerkt. Betroffen durch hohe Fallzahlen und Schadenssummen sind neben Deutschland insbesondere Österreich, Frankreich, Belgien, Norwegen und die Schweiz. Dabei gelingt es den Tätern manchmal an Millionenbeträge zu gelangen.

Die Polizei gibt Tipps und Hinweise zu diesem Phänomen auf ihrer Präventionsseite www.polize-beratung.de, Suchwort: ceo-fraud. Weiterhin rät sie allen Opfern solcher Betrüger folgendes: 1. Anzeige bei der Polizei 2. Wurden bereits Gelder überwiesen, sollten unverzüglich parallel dazu Maßnahmen zur Feststellung des Geldflusses und der vorläufigen Sicherung eingeleitete werden. - Sofortige Veranlassung eines Überweisungsrückrufes über die Hausbank. - In asiatischen Ländern - insbesondere China und Hongkong - sollte sich eine Vertrauens-Person (Mitarbeiter einer zur geschädigten Firma gehörenden Niederlassung, Geschäfts-Partner, Rechtsanwalt etc.) unverzüglich vor Ort an die z.B. chinesische Empfängerbank wenden. - Ein örtlicher Rechtsanwalt im Empfängerland sollte von der geschädigten Firma sofort beauftragt werden, um auf zivilrechtlichem Wege eine Kontosperre bzw. ein Verfügungsverbot zu erwirken. - Kontaktaufnahme mit der hiesigen IHK, die über ihre Auslandsvertretung im betreffenden Land initiativ werden kann - Eine Kopie der Überweisung und die Bescheinigung über die Anzeigeerstattung sollte möglichst übermittelt und bei der Empfängerbank zur Dokumentation der betrügerischen Geldtransaktion sowie der Legitimation des Handelns vorgelegt werden.

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Polizei Coesfeld
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