BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Schleuserin am Flughafen Düsseldorf fest

Düsseldorf (ots) - Die Auseise einer 51-jährigen Deutschen am Düsseldorfer Flughafen endete vor dem Haftrichter am Düsseldorfer Amtsgericht. Die in Aserbaidschan lebende Frau wurde bei ihrer Ausreise in die Türkei grenzpolizeilich kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass sie mit einem Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Göttingen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, von Januar bis September 2016, in insgesamt sieben Fällen aserbaidschanische Staatsangehörige bei der unberechtigten Einreise nach Deutschlang unterstützt zu haben. Für diese Schleusertätigkeit soll sie nach bisherigen Ermittlungen ca. 32.000 EUR Entgelt erhalten haben. Die in Göttingen lebende Frau vermittelte zwei Betroffenen ein Reisebüro in Baku/Aserbaidschan, wo sie eine Reise nach Prag buchten, um im Anschluss bei der Tschechische Botschaft in Aserbaidschan mit den Reiseunterlagen ein entsprechende Visum zu beantragen. Als Grund für die Reise wurde eine Hochzeitsreise genannt werden. Von Prag reisten die beiden Betroffenen im Juni 2016 mit ihren Pässen, sowie den erschlichenen tschechischen Visa, unerlaubt nach Deutschland ein. Die Flug- und Bustickets nach Göttingen kaufte die Beschuldigte im Voraus. Bei der Ankunft in Deutschland wurden die Pässe abgenommen und die Betroffenen erst in eine Wohnung und anschließend in ein Asylberberheim nach Bielefeld gebracht. Hierfür soll sie 2.500 EUR erhalten haben. Im September 2016 soll die Beschuldigte für 10.300 EUR einer dreiköpfigen Familie geholfen haben, ebenfalls mit erschlichenen tschechischen Visa unerlaubt in die Bundesrepublik einzureisen. Auch wird ihr in einem anderen Fall von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwei Aserbaidschanern die Einreise in die Bundesrepublik organisiert zu haben. Hierbei soll sie für ihre "Dienste" 19.200 US-Dollar erhalten haben. Die Einreise der Betroffenen erfolgte im September 2016 über Budapest zum Flughafen nach Dortmund. Wie auch hier wurden den Betroffenen die Reisepässe abgenommen, bevor sie in ein Asylbewerberheim nach Bielefeld gefahren wurden. Im Rahmen zweier Wohnungsdurchsuchungen konnten insgesamt 54 aserbaidschanische Reisepässe bzw. Führerscheine und anderes Beweismaterial sichergestellt werden. Da die Beschuldigte sich mittlerweile nicht mehr in ihrer Wohnung in Göttingen aufhielt, wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Sie wurde von der Bundespolizei festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt und anschließend an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

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